Allgemein:

→ I: Nach deutlicher (Teil-) Remission der psychotischen Symptomatik und einem Zeitintervall der Stabilisierung kann die Medikamentendosis schrittweise über mehrere Monate auf ein minimale, jedoch noch wirksame Dosis reduziert (entspircht zumeist 1/2-1/3 der Dosis der Akuttherapie) und eine antipsychotische Monotherapie angestrebt werden (Siehe auch Non-Response und Therapieresistenz). Ziel der Erhaltungstherapie ist das langfristige Verhindern eines Rezidivs.

II: Es sollte eine Erhaltungsdosis über ein Zeitintervall von mindestens 6 Monaten (1 Jahr) verabreicht werden, um ein erneutes Auftreten der Symptomatik zu vermeiden. Hierbei sind folgende Kriterien zu beachten:

→ 1) Symptom-suppressive Dauertherapie: Bei dieser Behandlung wird die Medikamentendosis so verringert, dass einerseits keine psychotischen Symptome bestehen, andererseits aber unerwünschte NW auf ein Minimum reduziert sind.

2) Eine evtl. Umstellung auf ein Antipsychotika der 2.Generation, um mögliche schwerwiegende Nebenwirkungen infolge klassischer Antipsychotika (z.B. Spätdyskinesie) zu vermeiden.

→ 3) Bei manifester Non-Compliance ist eine Behandlung mit einem Depot-Präparat, das nur alle 2-4 Wochen i.m. injiziert wird, durchzuführen. Hierbei sollte, wenn möglich dasselbe Präparat in Depotform angewandt werden. Vorteile der Depot-Applikation sind:

→ A) Verbesserung der Compliance,

→ B) Umgehung des First-Pass-Effektes in der Leber,

→ C) Konstantere Plasmakonzentrationen.

182 Wichtige Depot Antipsychotika

→ 4) Bei bestehender Negativsymptomatik oder manifestem Residualsyndrom ist eine Therapie mit einem Antipsychotika der 2. Generation wie Olanzapin, Amisulprid etc. zu favorisieren (Siehe u.a. Therapie begleitender Symptome).

 

Therapiedauer:

→ I: Ohne medikamentöse Rezidivprophylaxe liegt nach Erstmanifestation der Schizophrenie die Rückfallquote im 1. Jahr bei ca. 60% und im 2. Jahr sogar bei 80%. Nach der 2. Krankheitsepidode ist die Rückfallquote nochmals deutlich erhöht  (im ersten Jahr > 75%).

→ II: Diesbezüglich haben sich allgemeine Regeln zur Dauer der Rezidivprophylaxe etabliert.

→ 1) Rezidivprophylaxe: Nach schizophrener Ersterkrankung und vollständiger Remission bzw. nach jahrelangem symptomfreiem Intervall: Erhaltungsdosis für 1-2 Jahre und langsames Absetzten über 3-6 Monate.

→ 2) Rezidivprophylaxe: Nach 2-3 Manifestionen bzw. einem Rezidiv innerhalb eines Jahres: Hierbei ist die Rezidivprophylaxe mit einer Erhaltungdosis über 2-5 Jahre zu führen. Existieren darüber hinaus weitere Faktoren wie Suizid-Versuche während der Akutphase oder chronische Belastungen durch familiäre oder berufliche Situationen, kann eine lebenslange Applikation erwogen werden. 

→ 3) Rezidivprophylaxe: Nach besonders häufigen Rezidiven bzw. chronischem Verlauf. Es ist meist eine lebenslange Medikation indiziert.

 

Klinisch-relevant:

→ A) Sowohl in der Akuttherapie als auch der Rezidivprophylaxe der Schizophrenie sind immer die atypische Antipsychotika zu bevorzugen.

→ B) Ein erster Absetzversuch sollte immer langsam und schrittweise (= ausschleichend), frühstens nach einem 12-monatigen, symptomfreien Intervallund umso später je mehr Rezidive im Vorfeld bestanden, durchgeführt werden.

→ C) Ein abruptes Absetzten von Antipsychotika kann zu vegetativen Absetzphänomenen und Rebound-Psychosen führen.

→ D) Intermittierende Behandlung: Hierbei wird die Medikation nach einer Vollremission der psychotischen Symptomatik abgesetzt und erst wieder bei erneuten Frühwarnzeichen (Konzentrationsstörungen, Schlafstörungen, flüchtige psychotische Symptome) angesetzt. Dieses Therapieverfahren ist der Rezidivprophylaxe deutlich unterlegen und kann evtl. nur bei Patienten angewandt werden, die zu keiner Behandlung bereit sind (Siehe u.a. Pharmakotherapie der Schizophrenie).