→ Definition: Bei der Ratschow Lagerungsprobe handelt es sich um ein klinisches Untersuchungsverfahren bei dem periphere mittel- bis höhergradige arterielle Durchblutungsstörungen im Rahmen einer pAVK erfasst werden können.
→ Durchführung:
→ I: Der Patient wird angehalten in Rückenlage die Beine senkrecht anzuheben (evtl. mit Unterstützung) und die Füße (Sprunggelenk) aktiv über einen Zeitraum von etwa 3-5 Minuten kreisen zulassen.
→ II: Anschließend wird der Patient angehalten sich aufzurichten und die Beine herabhängen zu lassen.
→ Beurteilung:
→ I: Während der Kreisbewegung der Füße sollte keine oder eine nur geringfügige Abblassung der Fußsohle zu beobachten sein. Bei mäßig bis schlecht kompensierter Verschlusskrankheit manifestiert sich eine deutliche Blässe der Fußsohle.
→ II: Nach Herabhängen der Beine sollte sich physiologischer nach 5-10sec. eine Rötung der Extremitäten sowie nach 8-12sec. eine Wiederauffüllung der Unterschenkel- und Fußvenen einstellen. Besteht eine arterielle Durchblutungsstörung zeigt sich:
→ III: Weitere wichtige klinische Hinweise für eine periphere arterielle Verschlusskrankheit sind:
→ 1) Schmerzen, die den Patienten zwingen das Untersuchungsverfahren abzubrechen,
→ 2) Schnelles Herablassen der Beine,
→ 3) Muskelschmerzen etc.
→ Klinisch-relevant:
→ A) Bei der anschließenden Venenfüllung nach der Ratschow-Lagerungsprobe muss darauf geachtet werden, dass sich die Venen von distal nach proximal füllen. Füllen sich die Venen von proximal nach distal muss das als begleitende Venenklappeninsuffizienz gedeutet werden.
→ B) Die Ratschow-Lagerungsprobe kann auch bei Verdacht auf eine arterielle Durchblutungsstörung der oberen Extremität durchgeführt werden. Hierbei wird der Patient angehalten die Arme senkrecht nach oben zu heben und wiederholt Fausschlüsse durchzuführen. Eine Blässe bzw. verzögerte reaktive Hyperämie des Unterarms weist auf einen Verschluss der A. subclavia hin.