- Details
- Geschrieben von: CF
- Kategorie: Psychologische Untersuchungsverfahren bei Zwangsstörungen
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→ Definition:
→ I: Bei dem Y-BOCS handelt es sich um ein ergänzendes testpsychologisches Verfahren zur Diagnosestellung der Zwangsstörung.
→ II: Es stellt eine Standardfremdbeurteilungsskala dar, die in Form eines halbstrukturierten Interviews durchgeführt wird und gibt insbesondere Auskunft über die qualitative Spezifizierung der Zwangsstörung und den Schweregrad der Erkrankung.
→ Indikation:
→ I: Ist ein stützendes Fremdbeurteillungsverfahren zur klinischen Diagnostik der Zwangsstörung.
→ II: Zudem hat es sich zur Beurteilung der Therapie- und Verlaufskontrolle etabliert.
→ Durchführung:
→ I: Initial erfolgt die Identifikation der Inhalte der Zwangsphänomene mit Hilfe einer Symptomcheckliste. Sie umfasst u.a.:
→ 1) Zwangsgedanken: Mit Eruierung von evtl. aggressiven -, religiösen Zwangsgedanken oder das Gewissen betreffenden Gedanken, Gedanken mit sexuellem Inhalt, Zwangsgedanken, die sich auf Symmetrie und Genauigkeit beziehen, auf den eigenen Körper und/oder das Sammeln und Horten.
→ 2) Zwangshandlungen: Hier werden nachfolgende Zwangssymptome erfasst:
→ A) Wasch- und Reinigungszwang,
→ B) Kontroll- und Wiederholungszwang,
→ C) Zähl- und Ordnungszwang,
→ D) Sammel- und Hortungszwang,
→ E) Weitere Zwangshandlungen.
→ II: Anschließend wird mit Hilfe eines halbstrukturierten Interviews anhand von 10-Items (= verkürzte Form) der Schweregrad der Zwangsstörung (Zwangsgedanken/-handlungen) erfasst. Hierbei besteht ein Fragenkatalog bezüglich der Zwangsgedanken (= Obsession) und der Zwangshandlungen (= Compulsions), der insbesondere nachfolgende Inhalte umfasst:
→ 1) Zeitaufwand des Zwangsphänomens,
→ 2) Beeinträchtigung bei den alltäglichen Aktivitäten,
→ 3) Subjektiver Leidensdruck,
→ 4) Versuchter Widerstand gegen die eigenen Zwänge,
→ 5) Reale Kontrolle über die Symptomatik bzw. Erfolg über den Widerstand.
→ III: Zusatzitems: Des Weiteren existieren Items die u.a.:
→ 1) Sinnlosigkeit der Zwänge.
→ 2) Das Vermeidungsverhalten,
→ 3) Das Symptomfreie Intervall beinhalten aber auch
→ 4) Weitere Aspekte: Wie Entscheidungsfähigkeiten, Zweifel, Verantwortungsgefühl, etc.
→ Klinisch-relevant: Diese Items werden für die erfragten Zwangsgedanken und Zwangshandlungen getrennt erfragt.
→ Auswertung:
→ I: Die jeweilige Symptomausprägung wird anhand einer 5 stufigen Skala erfasst und ggf. getrennt auf Gedanken- und Zwangshandlungen beurteilt.
→ II: Hierbei stellen:
→ 1) 0 Punkte: Nicht vorhanden, über
→ 2) 1 Punkt: Wenig -
→ 3) 2 Punkte: Mäßig - und
→ 4) 3 Punkte: Hoch bis zu
→ 5) 4 Punkten: Extrem ausgeprägt dar, sodass der Gesamtscore der Y-BOCS zwischen 0 und 40 Punkten liegen kann.
→ III: Klinisch-relevant (= pathologisch) wird der Gesamtscore bei:
→ 1) Gesamtscore von 16 Punkten (wird auch als Cut-Off-Punkt bezeichnet) bei gemischten Zwängen d.h. es existieren sowohl Zwangsgedanken als auch -handlungen.
→ 2) Ein Gesamtscore von 10 Punkten (= Cutt-Off-Punkt), wenn solitär nur Gedankenzwänge oder Handlungs- vorliegen.
→ 3) Bei 30 Punkten spricht man von einer schweren Zwangsstörung.
→ 4) Der Gesamtscore ist unabhängig von der Art und der Anzahl der Zwangsphänomene.