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- Geschrieben von: CF
- Kategorie: Biologische Therapieverfahren
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→ Definition:
→ I: Die transkranielle Magnetstimulation (= TMS) stellt ein nicht-invasives neurophysiologisches Untersuchungsverfahren in der Neurologie dar, um motorisch evozierte Potenziale abzuleiten und die Integrität der motorischen Bahnen zu untersuchen.
→ II: Repetitive transkranielle Magnetstimulation: (= rTMS) Hierbei handelt es sich wiederum um eine neurophysiologische Therapiemaßnahme in der Psychiatrie insbesondere in der Behandlung der Depression (befindet sich in Deutschland noch im experimentellen Stadium).
→ Wirkungsmechanismus: Der Wirkungsmechanismus der repetitiven transkraniellen Magnetstimulation ist bis heute noch nicht genau geklärt. Angenommen wird, dass es mit Hilfe der gepulsten Induktion eines Magnetfeldes zur lokalen Depolarisation von Neuronen im dorsolateralen präfrontalen Kortex kommt, die wiederum zu einer vermehrten Dopaminfreisetzung im Hippocampus, Striatum und Nucleus acumbens führt. Folge ist eine Einflussnahme auf die zerebrale Durchblutung und den Glukosemetabolismus mit konsekutiver Steigerung der Stimmungslage.
→ Indikation: Die repetitive transkranielle Magnetstimulation stellt bis heute noch eine experimentelle Therapiemethode dar und wird u.a. bei nachfolgenden psychischen Störungen erprobt:
→ I: Therapierefraktäre Depression (mit hochfrequenter rTMS des linken Frontalhirns) und Depression bei älteren Patienten als Erhaltungs- oder Augmentationstherapie.
→ II: Zwangsstörungen (mit hochfrequenter rTMS des rechten und linken Frontallappens),
→ III: Weitere Erkrankungen:
→ 1) Manie (hochfrequenter rTMS des rechten Frontallappens),
→ 2) Posttraumatische Belastungsstörung (niederfrequente rTMS des rechten Frontallappens)
→ 3) Positiv- und Negativsymptomatik der Schizophrenie etc.
→ Durchführung:
→ I: Allgemein erfolgt eine umfassende Aufklärung des Patienten über das Therapieverfahren und seine anschließende Einwilligung.
→ II: Bei dem Verfahren wird eine computergesteuerte Stimulationsspule mit einem Durchmesser von 10-20cm in geringem Abstand über die zu stimulierende Hirnregion des Patienten appliziert. Das induzierte Magnetfeld durchdringt ungehindert die Schädelkalotte und dringt dort in ein elektrisch leitfähiges Medium, dem Nervengewebe, ein. Der Reiz wird anschließend in subkortikale Areale weitergeleitet.
→ III: Bei der Magnetstimulation werden starke Magnetimpulse von mehreren Tesla über ein kurzes Zeitintervall von 0,2-0,6ms eingesetzt.
→ IV: Während die Einzelimpuls-TMS für wissenschaftliche Fragen angewandt wird, wird die rTMS (= Applikation von sogenannten Impulstrains, die sich aus 100 Einzelimpulsen zusammensetzt) für therapeutische Zwecke genutzt.
→ Therapiedauer:
→ I: In der Praxis erfolgen tägliche Sitzungen über einen Zeitraum von 10-14 Tagen.
→ II: Hierbei werden 15-20 Trains von Magnetimpulsen von zumeist >5 Hz (zumeist 10Hz) angewandt. Die Intensität des Impulses richtet sich nach der motorischen Erregungsschwelle.
→ III: Die einzelne Therapiedauer liegt zwischen 20-30min.
→ Nebenwirkungen: Die repetitive transkranielle Magnetstimulation ist bei adäquater Anwendung ein sicheres und nebenwirkungsarmes Verfahren.
→ I: Häufige Nebenwirkungen sind Missempfindungen, Muskelzuckungen der Kopf- und Gesichtsmuskulatur sowie Kopfschmerzen, die üblicherweise nach der Einzelbehandlung wieder sistieren.
→ II: Milder Tinnitus sowie eine veränderte Hörleistung.
→ III: Auslösung eines Grand-mal-Anfalls (Epilepsie allgemein).
→ IV: Selten kann die rTMS weitere psychische Symptome triggern wie u.a.:
→ 1) Provokation psychotischer Symptome.
→ 2) Auslösen von (hypo-) manischen Zuständen insbesondere bei depressiven und bipolaren Patienten (bipolare affektive Störungen).
→ Klinisch-relevant:
→ A) Nach rTMS wird die kognitive Funktion nachhaltig nicht beeinflusst, vielmehr wird sogar von einer Verbesserung der Kognitionen berichtet.
→ B) Die rTMS weist ein geringeres Nebenwirkungsprofil, allerdings aber auch eine deutlich geringere antidepressive Wirkungspotenz auf als die Elektrokrampftherapie.
→ Kontraindikationen: Wichtige Kontraindikationen sind bei der rTMS insbesondere:
→ I: Magnetische Metallteile im Schädel, Gehörimplantate und implantierte metallische Geräte.
→ II: Patienten mit erhöhtem Anfallsrisiko bzw. Epilepsie, Zustand nach schwerem Schädel-Hirn-Trauma und Hirnoperationen etc.
→ III: Schwere Herzerkrankungen und Herzschrittmacher.
→ IV: Eine relative Kontraindikation stellt die Schwangerschaft dar.
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→ Definition: Bei der Elektrokonvulsionstherapie handelt es sich um ein Therapieverfahren zur Auslösung eines generalisierten zerebralen Krampfanfalls durch eine kurze elektrische Stimulation (30-70Hz bei 600 mA) des Gehirns unter kontrollierten Bedingungen. Bei adäquater Indikationsstellung ist es eine sehr wirksame Therapieform, die u.U. lebensrettend sein kann.
→ Hauptindikationen: Sind akute lebensbedrohliche psychiatrische Situationen, wie
→ I: Perniziöse (fibrile) Katatonie,
→ II: Schwere wahnhafte Depressionen, depressiver Stupor, Major Depression mit hoher Suizidalität oder schwerer Nahrungsverweigerung (die Ansprechrate wird bei depressiven Störungen zwischen 75-95% angegeben), sowie in der Behandlung schizoaffektiver Psychosen mit schwerer depressiver Verstimmung.
→ III: Sekundär bei schwerer therapieresistenter Schizophrenie, anderen psychotischen Störungen und beim malignen neuroleptischen Syndrom.
→ Wirkungsmechanismus:
→ I: Ist noch nicht genau geklärt.
→ II: Angenommen wird eine Verstärkung der noradrenergen, GABAergen, dopaminergen und serotonergen Neurotransmission, eine Zunahme der De-novo-Synthese von Neurotransmittern, die Steigerung der postsynaptischen Rezeptorsensibilität bzw. -affinität sowie die Stimulation der hippocampalen Neurogenese (mit erhöhter Neubildung von Synapsen).
→ III: Der Wirkungseintritt der EKT erfolgt schnell, die Wirkdauer ist jedoch meist nicht lang.
→ Klinisch-relevant: Die Elektrokrampftherapie erfordert immer die Einwilligung des Patienten oder seines Betreuers, sodass ein umfassendes Aufklärungsgespräch und entsprechende klinische Voruntersuchungen (z.B. EKG, EEG etc.) obligat sind.
→ Durchführung:
→ I: Einleitung einer Kurznarkose unter Muskelrelaxation (z.B. Suxamethoniumchlorid) und Präoxygenierung.
→ II: Nach Anbringen der EKT-Elektroden, unilateral im temporoparietalen Bereich der nicht-dominanten Hemisphäre, wird ein elektrischer Stromimpuls von 600 mA über 5-8 sec. appliziert.
→ III: Folge ist die Auslösung eines generalisierten tonisch-klonischen Krampfanfalls, der motorisch mindestens 20sec. und im EEG 30sec. sichtbar sein sollte.
→ IV: Bei der 1. EKT-Sitzung wird die individuelle Krampfschwelle ermittelt, um bei den folgenden Behandlungen den Stromimpuls oberhalb der Schwelle anzusetzten.
→ 1) Unilaterale Stimulation: (unilateral-rechts) Die Elektrode wird rechts temporal, eine weitere rechts hochparietal positioniert (hierbei wird zumeist die nicht-dominante Hemisphäre stimuliert). Der Stromimpuls liegt 2,5 bis max.12-fach über der Krampfschwelle.
→ 2) Bilaterale Stimulation: (= bitemporale Stimulation) Die Elektroden werden rechts und links temporal positioniert; in der Regel 1,5-fach oberhalb.
→ Therapiedauer:
→ I: In der Regel sind 6-12 EKT-Sitzungen in Serie (= Indexserie) angesetzt; dabei erfolgen 2-3 Sitzungen/ Woche.
→ II: Ist nach der 6.-8. Sitzung kein ausreichender Erfolg zu verzeichnen, kann auf eine bilaterale Stimulation zur Augmentation umgestellt werden.
→ III: Bei perniziöser Katatonie oder wahnhafter Depression mit ausgeprägter Suizidalität kann gegebenenfalls auch primär eine bilaterale Stimulation erfolgen.
→ Klinisch-relevant:
→ A) Die bilaterale temporale Stimulation ist zwar effektiver, verursacht jedoch auch häufiger vorübergehende kognitive Störungen (über Stunden bis einige Tage). Deutlich seltener wird die bilaterale Stimulationsmethoden angewandt.
→ B) Sie ist deshalb nur bei schwerstkranken Patienten in akuter Lebensgefahr indiziert.
→ C) Das Therapieverfahren weist eine hohe Rückfallquote auf, sodass eine konsequente Weiterbehandlung nach erfolgreicher Indexserie obligat ist.
→ D) Vor der EKT sollten folgende Medikamente abgesetzt werden:
→ 1) Benzodiazepine: Verhindern die Auslösung eines Krampfanfalls, daher ist ein vorheriges Absetzten des Medikaments bzw. die Gabe eines Benodiazepin-Anatagonisten wie Flumazenil indiziert.
→ 2) Stimmungsstabilisatoren: Auch diese verhindern bzw. unterdrücken die Auslösung eines Krampfanfalls.
→ 3) Lithium: Verursacht vermehrt Verwirrtheitszustände. Es wird am Tag vor der EKT-Sitzung abgesetzt und am darauffolgenden Tag wieder angesetzt. Der Lithiumspiegel sollte < 0,5mmol/l liegen.
→ Nebenwirkungen: Charakteristische Nebenwirkungen sind:
→ I: Spannungskopfschmerzen stelllt mit 30% der Fälle die häufigste Nebenwirkung dar.
→ II: Muskelkaterartige Schmerzen und evtl.postiktale (= nach dem Krampfanfall) motorische Unruhe, meist über ein Zeitintervall von 5-15min.
→ III: Initiale Vagusreizung mit Bradykardie und der Gefahr der Asystolie; im Anschluss kommt es zu einer Sympathikusaktivierung mit RR- und Pulsanstieg sowie Extrasystolen.
→ IV: Übelkeit und Erbrechen.
→ V: Evtl. Ausbildung einer ante- oder retrograden Amnesie (insbesondere bei der bilateralen Stimulation), die jedoch zumeist innerhalb von einigen Stunden bis Tagen abklingen sowie
→ VI: Leichtere Aufmerksamkeits- oder Merkfähigkeitsstörungen sowie Störungen des Kurzzeitgedächtnisses, aber evtl. auch Orientierungsstörungen (halten zumeist Tage bis einige Wochen an) sowie postiktale Verwirrheitszustände und nicht zuletzt Aphasie, Apraxie und Agnosie.
→ VII: Das Letalitätsrisiko entspricht dem allgemeinen Narkoserisiko.
→ Kontraindikationen: Sind insbesondere:
→ I: Neurologisch:
→ 1) Erhöhter intrakranieller Druck,
→ 2) Zerebrale Raumforderungen,
→ 3) Aneurysma und Angiome zerebraler Gefäße und
→ 4) Frischer Schlaganfall (< 3 Monate).
→ II: Kardiovaskulär:
→ 1) Zustand nach Myokardinfarkt (innerhalb der letzten 3 Monate),
→ 2) Schwere kardiopulmonale Erkrankungen mit inadäquater Narkosefähigkeit.
→ 3) Maligne Hypertonie und hypertensive Entgleisung,
→ 4) Herzrhythmusstörungen,
→ 5) Angina pectoris,
→ III: Weitere Kontraindikationen: Sind das Phäochromozytom oder der akute Glaukomanfall.
→ Klinisch-relevant: Eine Schwangerschaft, die Implantation eines Herzschrittmachers sowie das hohe Lebensalter stellen keine Kontraindikationen dar.
→ Weiterführende Behandlung:
→ I: Nach erfolgreicher EK-Therapie sollte frühzeitige eine pharmakologische Rückfallprophylaxe mit z.B. einem Antidepressivum erfolgen.
→ II: In seltenen Fällen wird eine Erhaltungs-EKT über mindestens 6 Monate fortgesetzt, jedoch bestehen hierfür bis heute keine einheitlichen Standards. Zumeist nimmt die EKT-Frequenz über den Zeitraum hin ab, d.h. initial wöchentlich, dann alle 2 Wochen bis hin zu einem Therapieintervall von 4-6 Wochen. Eine Erhaltungs-EKT dient ausschließlich der Rezidivprophylaxe, nicht der Besserung des psychopathologischen Befundes.
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→ Definition:
→ I: Bei der Schlafentzugstherapie handelt es sich um einen iatrogen induzierten Schlafmangel, der insbesondere adjuvant zur Behandlung von depressiven Syndromen (z.B. endogene Depression, Depression mit somatischem Syndrom) indiziert sein kann. Charakteristikum hierbei ist zum einen der schnelle Wirkungseintritt, zum anderen aber auch die oft nur kurz begrenzte Wirkungsdauer.
→ II: Die Schlafentzugstherapie gehört neben der Lichttherapie, der Elektrokrampftherapie, der repetitiven transkraniellen Magnetstimulations- und der Vagusnervstimulation zu den nicht-pharmakologischen, biologischen Therapieverfahren.
→ Wirkungsmechanismus:
→ I: Sie ist bis heute nicht eindeutig geklärt. Bekannt ist jedoch, dass bei depressiven Patienten Veränderungen im REM-Schlaf-Muster mit Vorverlagerung und Verlängerung der ersten REM-Phase bestehen.
→ II: Ziel ist es, mit Hilfe des Schlafentzugs ein Resynchronisation und somit eine Wiederherstellung der physiologischen zirkadianen Rhythmik zu erreichen (= Regulierung der Schlafarchitektur).
→ Indikation:
→ I: Adjuvante Therapie bei depressiven Episoden mit somatischem Syndrom bzw. der endogenen Depression.
→ II: Depressionsbedingte Veränderungen des Schlaf-Enzephalogramms,
→ III: Stützendes Therapiekonzept bei therapieresistenter Depression.
→ IV: Verfahren zur differenzialdiagnostischen Unterscheidung zwischen depressiver Pseudodemenz und Demenz.
→ V: Überbrückung der Latenz bis zum Wirkungseintritt der Antidepressiva.
→ Klassifikation: Bei der Schlafentzugstherapie werden 3 Therapiekonzepte unterschieden:
→ I: Totaler Schlafentzug: Hier bleibt der Patient die gesamte Nacht und den nachfolgenden Tag, ca 40 Stunden, wach.
→ II: Partieller Schlafentzug: Wird gerade bei älteren und kranken Menschen aufgrund einer besseren Verträglichkeit durchgeführt. Hierbei geht der Patient zur gewohnten Zeit schlafen, wird um ca. 1 Uhr nachts geweckt und bleibt bis zum nächsten Abend wach.
→ III: Selektiver Schlafentzug: Bei diesem Verfahren wird der Patient selektiv zu Beginn der Traumphase (REM-Phase) geweckt. Das Verfahren ist in der Praxis aufgrund des hohen Aufwandes nur schwer durchzuführen (z.B. Schlaflabor).
→ IV: Verfahren zur Augmentation des SE: Es besteht die Möglichkeit der Wirkungsaugmentation des partiellen/totalen SE durch Schlafphasenvorverlagerung. Hierbei werden depressive Patienten, die beim Schlafentzug mit Stimmungsaufhellung reagiert haben, in der nachfolgenden Nacht auf eine Schlafphase von 17-24°° eingestellt. Diese Schlafphase wird in den darauffolgenden Tagen um 1h vorverlagert, d.h. in der 2. Nacht auf 18-1°°, in der 3. Nacht auf 19-2°° etc. bis nach ca 1 Woche die physiologische zirkardiane Rhythmik erreicht ist.
→ Durchführung:
→ I: Totaler Schlafentzug: Am 1. Tag steht der Patient um 7°° auf, durchwacht die erste und 2. Nachthälfte und geht am 2. Tag zur gewohnten Zeit schlafen, um am 3. Tag nach ca. 12h geweckt zu werden. Eine Wiederholung der totalen SE erfolgt mit einer Latenz von 5-7 Tagen.
→ II: Partieller Schlafentzug: Hier schläft der Patient die erste Nachthälfte bis er um ca. 1°° geweckt wird. Anschließend durchwacht er die 2. Nachthälfte und geht erst am 2. Tag zur üblichen Zeit schlafen. Wird zumeist 2x pro Wochen durchgeführt.
→ Klinisch-relevant:
→ A) Am Abend vor dem SE sollten keine sedierenden Medikamente appliziert werden.
→ B) Zur Motivationssteigerung erfolgt die Behandlung in der Gruppe; zusätzlich sollten Gestaltungsangebote wie gemeinsames Spazierengehen, Gesellschaftsspiele, gemeinsames Kochen etc. offeriert werden, da motorische und soziale Aktivitäten das Wachbeiben fördern.
→ C) Auch ist es wichtig, kurze Schlafepisoden während des SE und nächsten Tages zu meiden, um einem Verlust der stimmungsaufhellenden Wirkung entgegenzuwirken.
→ D) Die beiden Verfahren des Schlafentzugs können (z.B. in Form eines initial totalen SE und anschließenden partiellen SE an jedem 3. Tag) kombiniert werden.
→ Wirkung:
→ I: In bis zu 60% weist die Schlafentzugstherapie am nachfolgenden Tag einer stimmungsaufhellende Wirkung auf, die jedoch nur von kurzer Dauer ist (1-2 Tage).
→ II: Weitere Wirkungen: Des Weiteren beeinflusst die SE folgende klinische Symptome:
→ 1) Reduktion der Interessenlosigkeit, Gehemmtheit, der Ängste und inneren Unruhe.
→ 2) Normalisierung des gestörten Schlafmusters bei Depression.
→ Klinisch-relevant: Die Aufrechterhaltung der antidepressiven Wirkung wird gestützt durch:
→ A) Eine regelmäßige Wiederholung des Schlafentzuges und
→ B) Die Gabe eines Antidepressivums.
→ C) Die Schlafentzugstherapie stellt eine stützendes Behandlungskonzept zur Pharmakotherapie bei depressiven Patienten dar und kann u.a. gut mit der Lichttherapie kombiniert werden.
→ Nebenwirkungen: Sind u.a.
→ I: Müdigkeit und Schläfrigkeit,
→ II: Kopfschmerzen,
→ III: Hypomanie und
→ IV: Evtl. gastrointestinale Beschwerden.
→ Kontraindikationen: Hierzu zählen insbesondere:
→ I: Epilepsie durch Senkung der Krampfschwelle.
→ II: Akute Suizidalität,
→ III: Schizophrene Psychosen, da der Schlafentzug die Exazerbation der Positivsymptomatik triggern kann.
→ IV: Bipolare affektive Störungen mit Neigung zum schnellen Wechsel in die Manie.
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- Geschrieben von: CF
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→ Definition:
→ I: Bei der Lichttherapie handelt es sich um ein nicht-pharmakologisches biologisches Therapieverfahren insbesondere zur Behandlung der saisonal-abhängigen Depression (= SAD) durch direkte Lichtexposition.
→ II: Auch bei gesunden Menschen bewirkt die Lichttherapie eine antriebssteigernde Wirkung und verbessert emotionale Befindlichkeiten.
→ Wirkungsmechanismus: Der Wirkungsmechanismus ist noch nicht genau bekannt, jedoch bestehen unterschiedliche Hypothesen:
→ I: Melatonin-Hypothese: Physiologischerweise ist die Plasmakonzentration des Hormons, Melatonin, morgens am höchsten und nimmt über den Vormittag infolge der Lichtexposition ab. Im Winter jedoch bleibt die Abnahme der Melatoninkonzentration aufgrund der geringen/fehlenden Lichtexposition aus. Dieser Pathomechanismus stellt eine wichtige Ursache für die Entstehung der SAD.
→ II: Photochemie-Hypothese: Hierbei erfolgt der antidepressive Wirkungsmechanismus der Lichttherapie ausschließlich über die Augen. Es werden Lichtimpulse, die die Photorezeptoren erreichen, in Nervenimpulse umgewandelt und über den Tractus retinohypothalamicus an das Gehirn weitergeleitet. Folge ist eine gesteigerte Aktivität im serotonergen und noradrenergen Transmittersystem.
→ Indikation:
→ I: Ist vor allem bei der saisonal-abhängigen Depression indiziert.
→ II: Weitere Indikationen: Der Einsatz der Lichttherapie kann u.a. supportiv bei der Behandlung von:
→ 1) Nicht-saisonal-abhängigen Depressionsformen wie z.B. die depressiven Episode (z.T wird eine additive Wirkung bei gleichzeitiger medikamentöser Behandlung mit Antidepressiva beobachtet).
→ 2) Durchschlafstörungen mit Früherwachen, aber auch nichtorganischen Störungen des Schlaf-Wach-Rhythmus sowie Jetlag und Schichtarbeit.
→ 3) Bulimia nervosa,
→ 4) Prämenstruellen dysphorischen Störungen und Wochenbettdepression,
→ 5) Negativsymptomen der Schizophrenie versucht werden.
→ 6) Des Weiteren kann im Alter eine Lichttherapie mit 2500 Lux zur Reduktion depressiver Symptome bzw. zur Verbesserung des Tag-Nacht-Rhythmmus von Demenz-Erkrankten führen.
→ Durchführung:
→ I: Es erfolgt eine Behandlung mit weißem, fluoreszierendem Licht, welches das gesamte Licht-Spektrum enthält und nur der ultraviolette Anteil ausgefiltert ist.
→ II: Die Beleuchtungsstärke sollte mindestens 2500 Lux bis maximal 10000 Lux betragen und in einem Abstand von 60-80cm vor dem Patienten platziert werden.
→ III: Es wird empfohlen das Verfahren täglich, insbesondere morgens nach dem Aufstehen über einen Zeitraum von 30min (10000 Lux) bis 2 Stunden (2500 Lux) durchzuführen, wobei der Patient angehalten werden soll, mehrmals pro Minute direkt in die Lichtquelle zu schauen.
→ IV: Die Behandlung sollte vorwiegenden in den frühen Morgenstunden zwischen 6-8 Uhr über einen Zeitraum von mindestens 2-4 Wochen angewendet werden.
→ Wirkung:
→ I: Die Wirkung der Lichttherapie ist durch randomisierte Studien bei der Behandlung der saisonal-abhängigen Depression belegt.
→ II: Man findet in 60-90% der Fälle einen Therapieerfolg.
→ III: Der Wirkungseintritt der Lichttherapie mit Nachweis eines antidepressiven Effektes erfolgt mit einer Latenz von 3-7 Tagen.
→ IV: Mit einer deutlichen Remission der Symptomatik ist bei adäquater Therapie zumeist nach 2-4 Wochen zu rechnen.
→ Klinisch-relevant:
→ A) Bei nur partieller Remission ist eine Kombination mit einem Antidepressivum, insbesondere den SSRI wie z.B. Fluoxetin, Sertalin indiziert.
→ B) Bei einer Kombination der Lichttherapie mit trizyklischen Antidepressiva, den (trizyklischen) konventionellen Neuroleptika (aus der Gruppe der Phenothiazine z.B. Chlorpromazin, Levomepromazin, Perazin etc.) oder Lithium, wird eine augenärtzliche Verlaufskontrolle aufgrund von möglichen retinalen Läsionen empfohlen.
→ Nebewirkungen: Die Lichttherapie stellt generell ein sicheres Therapieverfahren dar. Mögliche Nebenwirkungen sind zumeist nur vorübergehend und schwach ausgeprägt. Hierzu zählen:
→ I: Augenbrennen,
→ II: Kopfschmerzen,
→ III: Sehstörungen,
→ IV: Leichte innere Unruhe und Gereiztheit,
→ V: Evtl. Übelkeit,
→ VI: Selten Hypomanie.
→ Kontraindikation: Ist vor allem die degenerative Retinopathie (ophthalmologische Kontrolle).